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    März 2014: Runder Tisch gegen Langzeitarbeitslosigkeit

    Anforderungen der ver.di-Erwerbslosen

    März 2014: Runder Tisch gegen Langzeitarbeitslosigkeit

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    Systemwechsel gefordert

    Auf Anregung des DGB Mittelfranken traf sich am 06.02.2014 ein illustrer Kreis aus der Regionaldirektion Bayern der BA, des DGB, der Handwerkskammer Mittelfranken sowie der IHK Mittelfranken zu einem Runden Tisch. Die betroffenen Erwerbslosen in ver.di Mittelfranken begrüßen, dass das Thema Langzeitarbeitslosigkeit nun ernsthaft angegangen werden soll und äußern ihre Erwartungen hierfür:

     

    Anregungen, Vorstellungen und Forderungen aus dem Bezirkserwerbslosenausschuss der ver.di vom 19.02.2014 zum„Runden Tisch gegen Langzeitarbeitslosigkeit“

     

    1.      Der Bezirkserwerbslosenausschuss legt großen Wert auf einen Systemwechsel in der Betreuung von Arbeitslosen. Der Besuch bei Jobcenter und Agentur ist nach wie vor angstbesetzt, da falsches oder unangepasstes Verhalten letztlich stets sanktionsbewehrt ist. [Eine Sanktion im ALG II greift (anders als etwa ein Bußgeld im Straßenverkehr ) nicht nur in das Vermögen des Betroffenen, sondern in sein Existenzminimum ein und hat daher ein hohes Drohpotential]. Der BezELA wünscht sich daher einen Wechsel von dieser Verwaltung hin zu einer vertrauensvollen Unterstützung und Betreuung auf echter Augenhöhe. Ein zumindest zeitlich begrenzter Verzicht auf diese stets existenzgefährdenden Sanktionen wäre hierfür ein gutes Signal.

    2.      Die Ü-25-Betreuungsrelation im Segment „Markt und Integration“ von 1 Vollzeitstelle zu 150 Leistungsempfängern sind jedenfalls für eine solche vertrauensvolle Unterstützung völlig unangemessen niedrig. Der BezELA wünscht sich daher eine deutliche Verbesserung dieses Betreuungsschlüssels.

    3.      Die Vermittlung in prekäre Beschäftigung nach dem Motto „Jede Arbeit ist besser als keine“ sollte unterbunden werden. Das Abschieben aus der Statistik in billigst bezahlte, befristete Jobs oder Leiharbeit frustriert spätestens dann, wenn Drehtüreffekte eintreten, der Arbeitgeber sich als schlechter Arbeitgeber erweist etc.pp.. Der BezELA regt daher an, einen Kriterienkatalog für „Gute Arbeit“ zu entwickeln, der auch qualitative Merkmale wie die nachgewiesene Bereitschaft des Betriebes zur Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen enthält. Eine Vermittlung des Jobcenters / der Agentur sollte nur noch in so zertifizierte Betriebe erfolgen.

    4.      Vermittlungshemmnisse sollten ernst genommen werden, jedoch andrerseits nicht dämonisiert werden. Das Vermittlungshemmnis „Ü50“ etwa sagt faktisch nichts über die tatsächliche Leistungsfähigkeit und Qualifikation der Erwerbslosen aus, aber viel über die Bereitschaft der Betriebe „ältere“ Beschäftigte einzustellen. Der BezELA regt daher den Perspektivwechsel an, diese Vermittlungshemmnisse als Probleme der Arbeitgeber zu betrachten, welche gefordert sind, Diversität und Inklusion auch in ihren Betrieben zu ermöglichen

    5.     Arbeitgeber sollten es als ihre Aufgabe begreifen,  prekäre Beschäftigung zu überwinden und Langzeitarbeitslose unbefristet in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen vorrangig in Vollzeit einzustellen mit tariflich abgesicherter Bezahlung.  Die Arbeitgeber sind verantwortlich für die fachliche Einarbeitung und die notwendige Ausbildung der Langzeitarbeitslosen. Die Arbeitgeber haben dafür die Kosten zu tragen.