Gegen alle Widerstände erhöht die Stadt Nürnberg die Mietgrenzen bei Hartz IV nur minimal. Wir empfehlen allen betroffenen Personen im SGB II und SGB XII einen Widerspruch. Auch gegen bereits bestandskräftige Bescheide seit 01.10.2016 kann noch ein sogenannter Überprüfungsantrag gestellt werden. Ein Muster hierfür ist hier als Worddatei zum Download. (persönliche Beratung hierzu ist nur für ver.di-Mitglieder möglich)
Nach 5 Jahren ohne jedwede Erhöhung will die Stadt Nürnberg nun endlich ihre „SGB-II-Angemessenheitsgrenzen“ erhöhen. Die vorgesehenen 6-8% Erhöhung spiegeln jedoch keineswegs die reale Entwicklung wider: Immobilienportale etwa sehen im gleichen Zeitraum eine Steigerung der Mieten von über 30% in Nürnberg.
Wir laden Sie daher zu einer Protestaktion der ver.di Erwerbslosen beim Sozialausschuss der Stadt Nürnberg am kommenden Donnerstag, den 16.11.2017, 09:00 Uhr, Fünferplatz 2, großer Sitzungssaal ein.
Entsprechend Gesetzgebung und Rechtssprechung muss das Jobcenter "angemessene" Mietkosten für Hartz-IV-EmpfängerInnen übernehmen. Die Stadt Nürnberg verweigert trotz gestiegener Mieten seit fünf Jahren eine entsprechende Anpassung dieser von ihr übernommenen Kosten. Das ist nicht weiter hinnehmbar, weshalb der Erwerbslosenausschuss von ver.di zu Protesten aufruft und Musterwidersprüche gegen Bescheide des Jobcenters Nürnberg zur Verfügung stellt.
§ 22 SGB II schreibt vor, dass Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht werden, soweit diese angemessen sind.
Hierzu erging eine sehr umfangreiche Rechtsprechung, deren Basis letztlich immer noch Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 20.12.2011, Aktenzeichen: B 4 AS 19/11 R ist. Demnach hat die Kommune zur Festlegung dieser Angemessenheitsgrenze ein „schlüssiges Konzept“ zu entwickeln, welches im Einzelfall einer gerichtlichen Nachprüfung zugänglich bleibt.
Alternativ hierzu können auch die Mietstufen des Wohngeldgesetzes plus eines Sicherheitsaufschlages von 10 % herangezogen werden. Nürnberg ist hierbei der Mietstufe 4 zugeordnet[1], entsprechend z.B. bei einem zu berücksichtigenden Haushaltsmitglied entspr. §12 WoGG 434,00 € zzgl. 10% Sicherheitsaufschlag = 477,40 €
Die Stadt Nürnberg hat zuletzt in der Sitzung des Sozialausschusses vom 13.12.2012 für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 dieses „schlüssige Konzept“ verabschiedet, welches (vereinfacht) folgende Mietobergrenzen vorsieht:
Die Festlegung dieser Richtwerte erfolgte auf Basis des im August 2012 veröffentlichten Mietspiegels, welcher die Mieten des Jahres 2011 widerspiegelt.
Seitdem erfolgte keine weitere Anhebung. Es ist auch nicht bekannt, dass eine solche in Planung wäre.
Lediglich bei Mietsteigerungen im selben Objekt toleriert die Stadt Nürnberg aus Wirtschaftlichkeitserwägungen ein Überschreiten der Angemessenheitsgrenze um 10%. Anderenfalls müsste sie nämlich die Umzugskosten tragen.
Damit ist alleine bereits wegen des langen Zeitlaufs die Sorge berechtigt, dass jener nicht mehr die tatsächlich angemessenen Unterkunftskosten wiedergibt.
Tatsächlich gibt es auch eine Reihe an Anhaltspunkten, dass die Mieten seitdem deutlich gestiegen sind:
1. Es wurde sowohl 2014, als auch erst jüngst im Juni 2016 ein neuer Mietenspiegel veröffentlicht. Alleine zwischen 2014 und 2016 sind die Mietpreise um durchschnittlich 6,6 % gestiegen. Bei der größten Fallgruppe, nämlich der Wohnungen in der Größe zwischen 40 und 60 m² (in aller Regel 1-Personen-Haushalte) lag die Steigerung im Stadtgebiet bei 8,9 %.[2] Die Differenz zwischen Mietenspiegel 2012 und 2014 ist leider (noch) nicht bekannt. Eine ungebrochene Dynamik der Mietpreisentwicklung zwischen 2012 und 2014 angenommen, würde sich eine Steigerung seit der letzten Festsetzung der KdU von etwa 18 % ergeben.
2. Verschiedene Immobilienportale beobachten anhand der bei Ihnen angebotenen Mietwohnungen ebenfalls die Entwicklung der Mietpreise. Diese kommen beispielsweise zu folgendem Ergebnis:
a. www.wohnungsboerse.net: 60 m²-Wohnung:
2011: 7,03 €
2012: 7,09 €
2013: 7,49 €
2014: 7,97 €
2015: 8,43 €
2016: 9,91 €
2017: 10,33 € (bis September)
Dies entspricht einer Steigerung in diesem Segment zwischen 2011 und 2017 von 46,9 % [3] (jährlich 7,8 %)
b. www.immowelt.de: Wohnungen 40-80 m²
August 2013: 8,29 €
August 2014: 8,71 €
August 2015: 9,69 €
August 2016: 10,78 €
August 2017: 10,67 €
Dies entspricht einer Steigerung in diesem Segment zwischen 2013 und 2016 von 28,7% [4] (jährlich 7,2 %)
Der auf Anhieb auffällige Unterschied zwischen den noch vergleichsweise moderaten Preissteigerungen der Immobilienportale und dem offiziellen Mietenspiegel erklärt sich darüber, dass im Mietenspiegel nicht nur Neu- und Wiedervermietungen, sondern auch Bestandsmieten enthalten sind.
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