Das Erwerbslosenforum Deutschland rät zusammen mit dem SoVD zum Widerspruch gegen alle Leistungsbescheide für den Zeitraum ab Januar 2016.
Hintergrund ist, dass der Regelsatz immer an die aktuellste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes (EVS) angepasst sein muss. Die EVS 2013 liegt seit September vor. Dennoch hat der Bundestag diese bei der Verabschiedung der neuen Regelsätze nicht berücksichtigt, sondern die seit 01. Januar geltende Regelsätze auf Basis der fortgeschriebenen EVS 2008 berechnet.
Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13) den Gesetzgeber verpflichtet, die Entwicklung der Strompreise zeitnah abzubilden und den Stromkostenanteil in den Regelsätzen gegebenenfalls zu erhöhen. Ausdrücklich gab das Urteil vor, dass damit nicht bis zur turnusgemäßen Anpassung der Regelsätze gewartet werden dürfe. Das war bereits im Sommer 2014.
Wer keinen Widerspruch einlegt, wird bei einer eventuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vermutlich leer ausgehen...
Ein Musterwiderspruch ist hier zum Download.
RTF | 35 kB
PDF | 624 kB