01/2016: Prüfungsausschüsse für Fortbildungsprüfungen

19.01.2016

Die Prüfungsausschüsse für Fortbildungsprüfungen sind neu zu besetzen.

 

Die Bedeutung ehrenamtlicher Prüfer_innen: Ehrenamtliche Prüfer_innen ermöglichen ein berufs- und betriebsnahes Prüfungswesen. Sie übernehmen gesellschaftliche Verantwortung, leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung in der Aus- und Fortbildung. Sie bringen ihre berufliche Erfahrung ein und sammeln selbst neue Erkenntnisse, die für sie persönlich und für ihre eigene berufliche Tätigkeit wichtig sind. Es handelt sich um eine freiwillige Tätigkeit im öffentlichen Interesse. An Stelle eines Entgelts erhalten ehrenamtliche Prüfer_innen eine Entschädigung für bare Auslagen und Zeitversäumnis gemäß § 40, Abs. 4 BBiG.

 

Voraussetzungen für die Prüfertätigkeit: Ein/e Prüfer_in sollte sachkundig und geeignet sein (fachliche und persönliche Eignung), wie es im BBiG §40, Abs. 1 heißt. Das bedeutet, er/sie sollte die Voraussetzungen dafür mitbringen, dass eine berufs- und praxisgerechte Prüfung gewährleistet ist. Dazu sind praktische berufliche Erfahrungen und theoretisches Hintergrundwissen gefragt. Neben der fachlichen Kompetenz bedarf es vor allem auch sozialer Kompetenz. Die Nähe zur beruflichen Praxis sollte vorhanden sein, d.h. dass Kolleg_innen, die sich im Ruhestand befinden, für eine Neubenennung nicht geeignet sind.

Kolleg_innen, die während der Prüfungsperiode in den Ruhestand gehen, dürfen bis zur nächsten Neubenennung im PA tätig sein.

 

Folgende Eigenschaften sollte ein/e Prüfer_in besitzen:

  • Fundierte Fachkenntnisse des Berufes, Praxiserfahrungen
  • menschliche Reife
  • fachliches und menschliches Urteilsvermögen
  • soziales Verantwortungsbewusstsein

Bei Interesse könnt Ihr Euch an Steff Schulze (stefanie.schulze@verdi.de) wenden.