Für die Schlecker-Kinder kam eine Bewährungsstrafe nicht in Frage, für den Vater nach Meinung des Gerichtes schon. Natürlich stand das "System Schlecker", das von Angst, Einschüchterung, Diffamierung und Arbeitgeberwillkür geprägt war, dabei nicht vor Gericht. So bleibt zu Schluss die Erkenntnis, dass Anton Schlecker letztlich mit einem blauen Auge davon kam, wohingegegen vielen ehemalige Schlecker-Beschäftigte ihre Existenz genommen wurde und Schaden an ihrer Gesundheit zugefügt bleibt.
Beitrag Frankenschau mit unseren KollegInnen Adrijana Soldo und Manfred Wages
http://www.nordbayern.de/freiheitsstrafen-fur-schlecker-kinder-1.6924906