#EinHerzfürMenschenrechte - Ausweisung von Kollegin Banu Büyükavci verhindern!

10.12.2020
Banu muss bleiben "Ein Herz für Menschenrechte"

Keine Ausweisung, keine Abschiebung von Banu!


Derzeit prüft die Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg eine mögliche Ausweisung unserer Funktionärin Dr. Dilay Banu Büyükavci.

Warum tut sie das?

Diese Prüfung ist das gute Recht, eventuell auch die Pflicht der Ausländerbehörde nach §53 AufenthG. Eingangsvoraussetzung der Prüfung ist entsprechend des Gesetzeswortlautes, dass durch die betreffende Person „die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet“ würden. Bei Bejahung dieser Frage erfolgt eine Abwägung der Umstände des Einzelfalles im Rahmen der erwähnten Prüfung.

Dr. Büyükavci wurde entsprechend §129b StGB in erster Instanz verurteilt, da sie Mitglied in einer  so genannten „terroristischen Vereinigung im Ausland“, nämlich der türkischen TKP/ML sei. Konkrete Tatvorwürfe wurden jenseits einer bloßen Mitgliedschaft durch die Staatsanwaltschaft nie erhoben. Die TKP/ML wird von der Türkei als terroristisch eingestuft. ABER: Deutsche Verfassungsschutzbehörden stufen jene – einschließlich deren Auslandsorganisation zwar als extremistisch, nicht jedoch als terroristisch ein. Sie unterliegt demnach hierzulande keinem Verbot, die bloße Mitgliedschaft wäre straffrei- gäbe es da nicht das Ersuchen der Türkei an die BRD, TKP/ML-Mitglieder zu verfolgen.
Das ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die ergangene Haftstrafe ist durch die erlittene Untersuchungshaft größtenteils abgegolten.

Apell an OB König: Ausweisungsverfahren abbrechen!

Wir haben den Oberbprgermeister der Stadt Nürnberg als Dienstherren gebeten das Ausweisungsverfahren abzubrechen. Es besteht nämlich unseres Erachtens kein Anfangsverdacht der Gefährdung öffentlicher Interessen der BRD. Dies ergibt sich nicht nur aus einer eher abstrakten Tatsache: Es ist generell schwer vorstellbar, dass die Mitgliedschaft in einer politischen Organisation im Ausland auf das Inland zurückschlagen könne. Ob die Einschätzung der Türkei oppositioneller Gruppen unter ihrem jetzigen Präsident Erdogan als "terroristisch" richtig ist, steht dabei noch auf einem ganz anderen Blatt

Banu  als Gefahr für die FDGO? Never!

Banu ist seit vielen Jahren im ungekündigten Arbeitsverhältnis als Fachärztin für psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Klinikum Nürnberg und genießt dort hohes Ansehen. Beim weiterhin – auch über die Coronakrise hinaus – bestehenden Ärztemangel in der BRD besteht zweifelsohne auch für die Zukunft hoher Bedarf an ihrer Arbeitsleistung in einem gesellschaftlich sehr wertvollen Berufsfeld. Sie wird sich absehbar daher auch aus eigenen Mitteln finanzieren können ohne Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Sie ist dementsprechend hier fest verwurzelt, hat Wohneigentum und einen breiten Bekanntenkreis weit über türkische Staatsbürger hinaus in der deutschen Bevölkerung.

Wir erleben Banu stets als besonnene Frau, die bemüht war, auch bei widerstrebenden Interessen und Diskussionen Kompromisse zu finden und wichtuge Impulse als Gewerkschafterin setzt

Wir sind geradezu entsetzt über die in Aussicht genommene Ausweisung und wollen alles daransetzen, diese auf politischem Wege zu verhindern.