Für realistischere Hartz-IV-Regelsätze

Pressemitteilung vom 04.11.2020
Entrollen des Transparentes
Dafür stehen wir
Für realistische Regelsätze!
Für eine realistische Berechnung der "Regelsätze"

Anlässlich eines bundesweiten Aktionstages haben die ver.di-Erwerbslosen in Mittelfranken sich heute für realistischere Regelsätze bei Hartz-IV und Grundsicherung eingesetzt. Nötig wären für eine angemessene Teilhabe mindestens 600 €. Der aktuelle  Regelsatz liegt bei 432 € für eine alleinstehende Person.

Derzeit berät der Bundestag über die Neuberechnung (BT- Drucksache 19/22750)  . Basis hierfür ist die neu  vorliegende Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Von Gewerkschaften und vielen Verbänden wird seit langem kritisiert, dass hierbei methodisch unzulässig restriktiv vorgegangen wird. So wurden bis zum Jahr 2011 die unteren 20% der Stichprobe zum Vergleich herangezogen. Seitdem sind es nur noch die die ärmsten 15% der Haushalte.

„Zudem erfolgen weitere, sehr willkürliche Streichungen innerhalb des Verbrauchs. Wenn ich eine Referenzgruppe zur Bedarfsermittlung heranziehe, dann bitte auch komplett. Es ist unverständlich, wenn dann Posten wie Gaststättenbesuche, Zimmerpflanzen, der Weihnachtsbaum, Geburtstagsgeschenke, Hygieneartikel, Haustiere oder Tabak gestrichen werden“ wundert sich Gewerkschaftssekretär Ulli Schneeweiß.

 Tatsächlich hat „Der Paritätische“ akribisch untersucht, dass insgesamt auf diese Weise monatlich 151,70 € als „nicht regelsatzrelevant“ aus dem ohnedies zu niedrigen Anteil an der  EVS herausgerechnet werden. (vgl https://bit.ly/35U5ioV  , S. 11f.).

 „Hartz IV bleibt Armut per Gesetz. Mit der Einführung vor 15 Jahren haben wir erleben müssen, wie nach und nach eine Sonderrechtszone für Leistungsempfängerinnen geschaffen wurde, die nichts mit einer vernünftigen soziokulturellen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu tun hat. Zusätzlich zu ihrer oft schwierigen Lebenssituation werden Hartz-IV-Empfängerinnen so noch weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt!“ kritisiert Tom de Buhr, Vorsitzender der ver.di Erwerbslosenausschusses.

Eine weitere Forderung des Aktionstages war die Gewährung eines „Corona-Zuschlages“ von 100 € für EmpfängerInnen von Grundsicherung und Hartz-IV. „Der verstärkte Bedarf an Hygieneartikeln, Alltagsmasken oder der Wegfall von Tafeln und ähnliche Hilfsangeboten ist im Regelsatz nicht vorgesehen. Wie sollen wir das nun kompensieren?“, fragt Uwe Darius, stellvertretender Vorsitzender  des Erwerbslosenausschusses.

Nähere Infos in den Anlagen und bei https://www.erwerbslos.de/