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    25.08.2021: Erfolg unserer Kampagne: Banu darf bleiben!

    25.08.2021: Erfolg unserer Kampagne: Banu darf bleiben!

    26.08.2021
    #BanuMussBleiben ver.di #BanuMussBleiben

    Banu Büyükavcı bleibt!

    Die Kampagne #BanuMussBleiben darf einen wichtigen Erfolg feiern.

    33 Kundgebungen mit 3.650 Teilnehmer*innen und unzählige Gespräche mit Funktionsträger*innen und Entscheider*innen seit Dezember 2020 haben sich gelohnt: Der Verbleib von Dr. Banu Büyükavcı in der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert, das bei der Ausländerbehörde Nürnberg anhängige Ausweisungsverfahren ruhend gestellt.

    Verfahren ist ruhend gestellt

    Die Stadt Nürnberg sicherte nun gegenüber der anwaltlichen Vertretung von Banu Büyükavci verbindlich zu, das Verfahren jedenfalls bis zur letztinstanzlichen Entscheidung in der anhängigen Strafsache ruhen zu lassen.

    Dr. Banu Büyükavci war ins Visier der Justiz geraten, da sie der türkischen kommunistischen Organisation TKP/ML angehören soll, die durch die Türkei als terroristisch eingestuft wird. Eine Verfolgung durch deutsche Behörden wurde möglich, da das Justizministerium hierzu die ausdrückliche Erlaubnis gegeben hatte, obwohl die TKP/ML hierzulande weder als terroristisch noch kriminell betrachtet wird. Eine konkrete Straftat war Dr. Büyükavcı nie vorgehalten worden.

    Die anerkannte Psychiaterin am Nürnberger Klinikum zeigt sich sehr erleichtert: „Nach unserer Verfolgung als Kommunisten in der Türkei hatte ich meine erste Heimat verloren. In Deutschland habe ich eine zweite Heimat und viele Freunde gefunden. Es wäre schrecklich gewesen, auch diese zu verlieren. Ohne die vielen Menschen, die sich für mich eingesetzt hätten, wäre das wohl passiert.“

    Ein Erfolg der Kampagne #BanuMussBleiben

     
    Tatsächlich ergingen andernorts schon längst Ausweisungsbescheide gegen Mitangeklagte der TKP/ML, sodass die Kampagneninitiatorin und ver.di-Landesmigrationsausschussvorsitzende Charlotte Johnson sich sicher ist: „Der Druck und die Argumente aus unserer Kampagne haben letztlich sowohl Innenminister Herrmann, als auch Oberbürgermeister Marcus König überzeugt: Eine Ausweisung hätte einen bundesweiten Skandal nach sich gezogen, welche die Stadt der Menschenrechte in ein undenkbares Licht gerückt hätte.“

    Tatsächlich beeindrucken Prominenz und Breite der Unterstützer*innen. Neben der Gewerkschaft ver.di und dem gesamten DGB engagierten sich eine Vielzahl an Parteien, ärztliche Standesorganisationen, Vereine von Naturfreunden bis Amnesty International, viele Künstler*innen, Jurist*innen und Verlage für die gesellschaftlich engagierte Frau. An ihrer Seite stellen sich auch prominente Persönlichkeiten wie etwa Ex-Bundesfamilienministerin Renate Schmidt oder Ex-Klinikumschef Dr. Alfred Estelmann.

    „Wiederaufnahme des Verfahren unwahrscheinlich“

    ver.di-Gewerkschaftssekretär Ulli Schneeweiß, welcher die Kampagne federführend koordiniert, ist sich sicher, dass auch nach Abschluss des Strafverfahrens vor dem Bundesgerichtshof das Verfahren nicht erneut aufgenommen werden wird: „Egal, wie der BGH in vielen Monaten oder gar Jahren entscheiden wird: Banu gefährdet weder jetzt, noch in Zukunft die BRD – je länger sie unbescholten hier lebt, umso mehr muss das auch jedem Hardliner in der Verwaltung klar werden: Die Zeit spielt für uns.“ Sollte das Verfahren wider Erwarten in Zukunft jedoch dennoch aufgenommen werden, ist sich Schneeweiß sicher: „Dann stehen wir wieder bei den Entscheider*innen auf der Matte - und natürlich auf der Straße – vermutlich stärker als je zuvor: Unser Netzwerk hierfür steht.“

    Gemeinsam ist allen Beteiligten der Kampagne, die Freude darüber, dass in Zeiten gesellschaftlicher Spaltungen eine spektrenübergreifende Solidarität unter Beweis gestellt werden konnte: „Es ist mehr als bemerkenswert, wie Parteien, Organisationen und Einzelpersonen ihre Einzelinteressen zugunsten der Zusammenarbeit in der Kampagne zurückgestellt haben. Dafür kann ver.di als Initiatorin nur Danke sagen!“, betont Schneeweiß.

     

    Politische Arbeit geht weiter: Weg mit dem §129b StGB, weg mit der Verfolgungsermächtigung 

    Dem Kampagnenteam ist klar, dass eine Vielzahl an ähnlich gelagerten Fällen existiert, in denen die Betroffenen nicht das Glück haben, eine starke Solidaritätsbewegung hinter sich zu wissen. Das Engagement geht daher weiter: Ziel ist die Abschaffung des erst im Jahr 2002 eingeführten §129b StGB. Ihre Kritik: Es darf nicht sein, dass sich die BRD in den Dienst eines fremden, auch autoritären Staates stellt und dessen Definition von „terroristisch“ zum Anlass nimmt, ansonsten unbescholtene Bürger*innen zu verfolgen.

     In diesem Zusammenhang hofft die Initiative auch auf die anstehende Bundestagswahl und die Regierungsneubildung: Bereits vor einer entsprechenden Gesetzesinitiative könnte nämlich der/die neue Justizminister*in durch Rücknahme der bisher erteilten Verfolgungsermächtigung gegen die TKP/ML ein wichtiges Signal setzen.

     Zunächst jedoch wollen die Unterstützer*innen der Kampagne feiern: Am 21.09.2021 findet – coronabedingt als geschlossene Veranstaltung – ein Open Air mit vielen der unterstützenden Musiker*innen statt.