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    01/2021: Null Euro für Künstler wegen Corona Fördersystem?

    01/2021: Null Euro für Künstler wegen Corona Fördersystem?

    28.01.2021
    Corona-Virus pixabay (gemeinfrei) Corona-Virus

    Null Euro für Künstler wegen Corona Fördersystem?

     

    „Wer hätte das gedacht: Wenn man die "Künstlerhilfe Bayern" erhält, gibt es dafür im Januar nicht einmal Grundsicherung, also Null Euro zum Leben!“ Darauf weist Willi Nemski, Sprecher des Selbstständigenrats der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Mittelfranken hin.

    Nemski wurde aus der soloselbstständigen ver.di-Mitgliedschaft auf ein Problem aufmerksam gemacht, das die Absurdität des Fördersystems für Corona Hilfen ganz offensichtlich vor Augen führt: "Künstlerhilfe Bayern" kann man ab 18.12.20 rückwirkend für Oktober, November und Dezember beantragen. Mit etwas Glück fließt das Geld dann im Januar. Im Januar ist Künstler*innen weiterhin Arbeit untersagt (Unterricht, Auftritte), also Null Einnahmen.

    Grundsicherung, also Hartz 4, ist jetzt das Hilfsangebot des Staates. Aber: Wie oben erwähnt findet genau dann der "Zufluss" durch „Künstlerhilfe Bayern“ statt. Deshalb darf von Hartz 4 KEIN GELD gezahlt werden: Diese Systematik wird von einer hiesigen Arbeitsagentur bestätigt.

    Selbstständigenrats-Sprecher Willi Nemski fordert deshalb: „Bund und Land müssen endlich die verschiedenen Corona-Förder- und Hilfsprogramme und die Grundsicherung („Hartz IV“) so aufstellen, dass die notwendige finanzielle Unterstützung auch tatsächlich bei den drei Millionen Soloselbstständigen in Deutschland ankommt. Die Menschen, die als Dienstleister*innen von Kultur bis Hundetraining arbeiten wollen, dafür auch Aufträge haben, aber seit März 2020 durch die Corona-Maßnahmen quasi unter Berufsverbot stehen, fallen immer wieder durch die Raster.“

    „Natürlich sollten Betroffene, die keinen anderen Ausweg mehr sehen, dennoch vor einem Antrag auf Grundsicherung („Hartz IV“) nicht zurückschrecken. Falls tatsächlich die später ausgezahlten Hilfen angerechnet werden, ist ein Gang zum Sozialgericht der richtige Weg. Bei der Klärung, ob der Zufluss der „Künstlerhilfe“ wirklich eine Unterstützung durch die Grundsicherung verhindert, genießen Gewerkschaftsmitglieder vollen Rechtsschutz“, ergänzt Willi Nemski.