17.10.18: Gewerkschaftliche Grundpositionen & Anforderungen an ein Einwanderungsgesetz

31.12.2018

17.10.18: Gewerkschaftliche Grundpositionen und Anforderungen an ein Einwanderungsgesetz

Offen, sozial und gerecht für alle: Gewerkschaftliche Grundpositionen und Anforderungen an ein Einwanderungsgesetz

ver.di setzt sich grundsätzlich dafür ein, die Debatten um Einwanderung und Integration zu versachlichen und Mobilität und Migration als selbstverständlich in einer globalisierten Welt zu verstehen, die gesellschaftlich gestaltet werden müssen.

Spätestens mit der Etablierung der Freizügigkeit in der EU kann nicht mehr die Frage nach dem "ob" von Migration gestellt, sondern muss das "wie", also die Ausgestaltung von Prozessen der Migration, in den Mittelpunkt gerückt werden. Ein Arbeitsmarkt der guten Löhne, menschenwürdige Beschäftigungsverhältnisse und soziale Absicherung befördern nicht nur den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sondern auch die Beschäftigungschancen der eingewanderten Menschen – inklusive ihrer materiellen und sozialen Teilhabe, sprich der gesellschaftlichen Integration.

Auflösung von Widersprüchen
Bei der Erwerbseinwanderung aus Drittstaaten liegt eine paradoxe Situation vor. Deutschland hat im Zuge des demographischen Wandels einen hohen Bedarf an Arbeitskräften und nach Einschätzung vieler Expert*innen inzwischen eine der liberalsten Regelungen für beschäftigungsorientierte Zuwanderung aus Drittstaaten (Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration 2017 / OECD 2013). Andererseits bleibt der Zuzug von Fachkräften aus Drittstaaten deutlich hinter den Erwartungen zurück.

Als Gründe gelten dafür u. a
Die vielen unübersichtlichen Aufenthaltstitel und Bestimmungen (es gibt über 50 unterschiedliche Bestimmungen zu Einreise, Aufenthalt und Aufnahme einer Beschäftigung)
Hürden wie die langen Wartezeiten auf Visaerteilung in Botschaften etc.
Mangelnde Rechtssicherheit und eine fehlende langfristige Perspektive (Aufenthaltsdauer, Einbürgerung, Familiennachzug)
Sprachbarrieren (im Vergleich zu englischsprachigen Ländern etc.)

Ein neues Einwanderungsrecht darf sich nicht allein auf Regelungen zum Aufenthalt von Erwerbstätigen, Familienangehörigen und Flüchtlingen konzentrieren, es muss auch mit der Verbesserung der gesellschaftlichen und ökonomischen Teilhabechancen von Eingewanderten verbunden sein. Zugleich muss es die Gleichbehandlung bei den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen verankern und durchsetzen. Bei der Beschäftigung von Migrant*innen muss die Einhaltung des Grundsatzes »gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort« garantiert sein.

Umfassende Regelungen notwendig
Die Gewerkschaften begrüßen die Schaffung eines modernen Einwanderungsgesetzes nur unter bestimmten Voraussetzungen. Denn was ein modernes Einwanderungsgesetz in letzter Konsequenz nicht sein darf, ist ein ausschließliches Arbeitsmarktgesetz. Das würde zu kurz greifen. Wenn wir eines auch aus der Geschichte der sogenannten Gastarbeiterzeit gelernt haben, dann dies: Wir dürfen die Menschen, die zum Arbeiten in unser Land kommen, nicht als reine Produktionshilfen auffassen und sie so im gesellschaftlichen Nirgendwo stehen lassen – ohne Sprachkurse, ohne Hilfen im Alltag, ohne Akzeptanz und Anerkennung bestehender Leistungen und Abschlüsse. Integration ist kein Selbstläufer! Daher muss ein Einwanderungsgesetz nicht nur Arbeitnehmern ermöglichen, ihre Familie mitzubringen – es sollte auch verpflichtende und qualitativ hochwertige Integrationshilfen festschreiben, die den Arbeitsmigrant*innen das Ankommen in Deutschland erleichtern.

Zugleich müssen die Qualifizierung und die Schaffung von Perspektiven und Sicherheit am Arbeitsmarkt für die hier lebenden Arbeitskräfte weiterhin das Ziel sein und das Asylrecht muss von einem Einwanderungsgesetz unberührt bleiben. Denn die humanitäre Verpflichtung zur Aufnahme von vor Krieg, Vertreibung und politischer Verfolgung Flüchtenden besteht unabhängig davon fort. Gleichzeitig wird ein positives Verhältnis zum Einwanderungsland Deutschland bei der Mehrheit der hier Lebenden nur dann zu erreichen sein, wenn die Einwanderungspolitik mit einer Politik für Teilhabe und soziale Gerechtigkeit für alle – für bereits hier lebenden Menschen mit und ohne Migrationshintergrund - einhergeht.

Ein sicherer Arbeitsmarkt für alle
Eine solche Politik erfordert insbesondere weitere Regulierungen am Arbeitsmarkt. Ein sozial regulierter Arbeitsmarkt ist zentrale Voraussetzung dafür, den Arbeitsmarkt für Zuwanderung zu öffnen und dabei zugleich einem ruinösen Lohndumpingwettbewerb vorzubeugen. Erforderlich sind zudem verstärkte Investitionen in Bildung (vom frühkindlichen Bereich über die Schulen und Berufsschulen) in Arbeitsförderung, in die soziale Infrastruktur und nicht zuletzt in den Wohnungssektor.

Verbesserung der politischen Teilhabe
Durch Investitionen in Ausbildung und eine soziale Arbeitsmarktpolitik müssen inländische Potentiale genutzt werden, dazu bedarf es eines breiten Angebots an Unterstützung. Nicht zuletzt müssen vorhandene Formen von rassistischer Diskriminierung und Ausgrenzung angegangen werden, wenn Deutschland sich als modernes Einwanderungsland definieren will. Dabei geht es auch um die Frage der politischen Partizipation durch die Ausweitung des Wahlrechts auf Drittstaatsangehörige, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, sowie die Erleichterung der Einbürgerung und Ermöglichung von Mehrstaatlichkeit.

Migrationspolitik ist Arbeitsmarktpolitik
Viele Migrantenverbände und die Gewerkschaften kritisieren, dass die derzeitige Integrationspolitik, für die vor allem das Bundesinnenministerium zuständig ist, bislang von sicherheits- und innenpolitischen Interessen überlagert wird. In der Folge werden beispielsweise Flüchtlinge aus bestimmten Herkunftsländern von Integrationsmaßnahmen ganz oder teilweise ausgeschlossen, obwohl sie häufig über lange Zeiträume in Deutschland verbleiben. Zudem bleiben längerfristige positive gesellschaftliche, wirtschaftliche und entwicklungspolitische Effekte häufig unberücksichtigt.

Eine Neuorientierung in der Einwanderungspolitik muss mit der Verbesserung der gesellschaftlichen und ökonomischen Teilhabechancen für alle im Inland lebenden Menschen, gleich welcher ethnischen und sozialen Herkunft sie auch sind, verbunden werden.

Integrationspolitik muss als Querschnittsaufgabe verstanden werden!