Klare Kante zeigen gegen Hetze und Diskriminierung

06.06.2021
Solidarität statt Spaltung

Die Aufheizung der gesellschaftlichen Situation von rechts macht nicht halt vor den Betrieben. Gespaltene Belegschaften sind gefährlich. Solidarisches Handeln wird untergraben, wenn Teile der Belegschaft gegen Migranten im Betrieb hetzen und sie diskriminieren. Tatsache ist, dass eine gespaltene Belegschaft die gemeinsamen Interessen gegenüber dem Arbeitgeber schlechter durchsetzen wird, als eine die geschlossen zusammenhält.
Fragt man Betriebsräte und Beschäftigte, so heißt es oftmals:
In unserem Betrieb gibt es keinerlei Diskriminierung und Ausgrenzung.
Die tatsächlich hiervon Betroffenen sagen nichts, um nicht als übersensibel zu gelten. Das bestätigt, dass vieles unter den Teppich gekehrt wird.

Was tun, wenn über Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete abfällig gesprochen wird, wenn sie beleidigt und mit rassistischen Kommentaren überzogen werden?

Eingreifen, Haltung zeigen und den Mund aufmachen. Laut sagen: " Das finde Ich nicht in Ordnung".

Was ist mit den Kollegen und Kolleginnen, die sich raushalten?

Man darf sich nicht raushalten. Wenn gegen Menschen gehetzt wird, kann man nicht tun, als ginge einen das nichts an.

Was muss der Betriebsrat tun?

Rassistische Schmierereien auf der Toilette, angeblich scherzhafte, diskriminierende Bemerkungen gegenüber Minderheiten – darüber darf der Betriebsrat nicht hinwegschauen. Er ist gesetzlich verpflichtet, etwas zu tun.
Es gehört zu seinen Aufgaben, die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen (Paragraf 80, Betriebsverfassungsgesetz).

Verstößt der Betriebsrat grob gegen diese Verpflichtung, kann das zur Auflösung des Gremiums führen. Der Betriebsrat hat außerdem darüber zu wachen, dass jede Benachteiligung von Kolleginnen und Kollegen im Betrieb aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung unterbleibt.
(Paragraf 76, Betriebsverfassungsgesetz).
Leider benutzt das Gesetz noch das Unwort "Rasse", das im Sprachgebrauch nicht mehr üblich ist.