01.03.19 Positive Nachrichten im Ronny - Prozess
Heute hat das Münchner Arbeitsgericht seine Entscheidung verkündet:
Die Kündigung ist unwirksam. Der Kollege ist wieder bei der Leiharbeitsfirma zu beschäftigen. Diese Entscheidung begrüßen wir sehr, da sie aus unserer Sicht bundesweite Bedeutung hat.
Pressinformation des Arbeitsgerichts München, die den grundlegenden Charakter der Entscheidung verdeutlicht.
https://www.lag.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/muenchen/arbgmuenchen/presseerklaerung_probezeitkundigung.pdf
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