Kündigung wegen Verwahrung von rassistischen Äußerungen
Der Kollege hat mit ver.di und dem DGB-Rechtschutz trotz Probezeit gegen die Kündigung geklagt – nun wird der Fall beim Münchner Arbeitsgericht am 22. Februar öffentlich verhandelt.
Ronny hat sich gegen rassistische Äußerungen im Betrieb gewehrt – und wurde prompt daraufhin gekündigt.
Das ließ er sich nicht gefallen und nun klagt er mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz gegen die Kündigung.
Er setzt damit ein Zeichen für uns Alle:
MACH MEINEN KUMPEL NICHT AN
Wer ist Ronny? Und was hat er gemacht?
Ronny ist – vielmehr war– Leiharbeiter bei BMW. Er arbeitete dort etwas
mehr als zwei Wochen. Dann wurde er in der Probezeit gekündigt
Warum?
Ronny hat sich gegen rassistische Hetze seines Vorarbeiters, wir nennen ihn hier A.B., zur Wehr gesetzt. Der hatte – bezogen auf andereKollegen – immer wieder Sprüche wie „Bimbo!“, „Nigger!“, „diese Juden!“, „Behinderte!“ usw. von sich gegeben.
Er tat es völlig ungeniert in der Abteilung und unter Namensnennung der so titulierten Kollegen. Ronny, neu in der Abteilung, hörte sich das eine Weile an. Irgendwann war es ihm zu viel. Er sagte das zu A.B., der – auf die NSU-Morde angesprochen – die Äußerung tat: „Na und, ein paar Kanaken weniger!“
Ronny ließ A.B. wissen, dass er solche Töne nicht mehr hören wolle. Die Lawine kommt ins Rollen:
A.B, dessen Job es ja war, Ronny in die Arbeit einzuweisen, enthält ihm notwendige Informationen zu seiner Arbeit vor, stattdessen geht er zum Meister und beschwert sich über Ronny.
Weder der Meister, noch der inzwischen hinzugezogene Abteilungsleiter (beide BMW), noch die Verantwortlichen der Leiharbeitsfirma Brunel unterstützen ihn, im Gegenteil. Schlag auf Schlag wird er von einem Termin zum anderen zitiert; wie in einem Tribunal - muss sich sogar noch beschimpfen lassen und wird darauf verwiesen, er habe im Betrieb den Mund zu halten.
Von einem Tag auf den anderen wird Ronny von BMW abgemeldet, und keine 24 Stunden später kündigt ihm die Leiharbeitsfirma.
Jetzt ist er erwerbslos. So geschehen 70 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes.
Ronny geht zu seiner Gewerkschaft, ver.di gibt ihm trotz Probezeit Rechtsschutz, beauftragt den DGB-Rechtsschutz mit der Klage gegen die Kündigung, und nun wird der gesamte Vorgang öffentlich vor dem Münchner Arbeitsgericht verhandelt.
GUT SO!!!
Aus dem Brief des Bundespräsidialamtes vom 18.12.18 an Ronny, Leiharbeiter bei BMW, der gekündigt wurde, weil er sich gegen rassistische Äußerungen in seiner Abteilung geweht hat.
„...Dass Sie das Gefühl haben, aufgrund Ihrer Reaktionen auf rassistische Äußerungen benachteiligt zu werden, bedaure ich.
Es ist Ihnen selbstverständlich nicht verwehrt, Ihre Meinung zu rassistischen Äußerungen kundzugeben, auch nicht in der Probezeit. Gleichwohl trifft es zu, dass ein Arbeitgeber innerhalb der Probezeit weitestgehend Kündigungsfreiheit genießt.
Zu Einzelfällen, die der Bundespräsident aus eigener Anschauung nicht kennt, nimmt er jedoch grundsätzlich keine Stellung.
Hierfür bitte ich um Verständnis…
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