Unser Beamtenausschuss

10.06.2020

  • Zusammensetzung Beamtenausschuss

    Im mittelfränkischen Ausschuss für die Beamt*inne sind vorrangig die Fachbereiche vertreten, in denen Beamten/Beamtinnenarbeit eine Rolle spielt. Die Vertreterinnen und Vertreter im Ausschuss kommen vom Klinikum Nürnberg, der Stadt Nürnberg sowie der Stadt Fürth, vom Staatsarchiv, der AOK, der Technischen Hochschule und der Deutschen Post, vom Hauptzollamt, dem Landesamt für Steuern, der Agentur für Arbeit, der Telekom und der Postbank. Ferner arbeiten aus mehreren Fachbereichen auch Vertreter bzw. Vertreterinnen der Senioren, Frauen und Jugend mit.

    Bei Interesse an den Arbeitsschwerpunkten des mittelfränkischen Ausschusses für Beamtinnen und Beamte könnt ihr euch gerne an die genannten Kontakte wenden. Dies gilt natürlich auch bei Interesse an einer eventuellen künftigen Mitarbeit.

    Zur Gruppe der Beamtinnen und Beamten gehören Mitglieder, die nach den besoldungs- oder versorgungsrechtlichen Vorschriften Beamtinnen oder Beamte sind, DO-Angestellte, Richterinnen oder Richter, Soldatinnen oder Soldaten, in sich beurlaubte Beamtinnen oder Beamte (ISB) und beurlaubte Beamtinnen oder Beamte.

    Grundlagen der Arbeit aus der ver.di-Satzung

    Die spezifischen Interessen der Beamt*innen werden fachbereichsübergreifend wahrgenommen. Beamte/innen können auf allen Ebenen Ausschüsse bilden. Auf Bezirksebene können Konferenzen vor den Bezirkskonferenzen rechtzeitig stattfinden.

    Die Kriterien der Gruppenzugehörigkeit, die Einzelheiten der Strukturen und deren Aufgaben werden in einer Richtlinie geregelt. Diese Richtlinie wird vom Gewerkschaftsrat auf Vorschlag des Bundesbeamten/innenausschusses erlassen. Hier einige Auszüge:

    Die im gewerkschaftlichen Bereich gebildeten Gremien für Beamtinnen und Beamte vertreten die Interessen ihrer Gruppe. Sie können sich zu allen gewerkschaftlichen Angelegenheiten äußern. Sie beraten und unterstützen die Vorstände auf den entsprechenden Ebenen der Organisation und werden von diesem umfassend und rechtzeitig informiert. Bei fachbereichsübergreifenden Themen, welche die Interessen der Beamtinnen und Beamten betreffen, liegt die Zuständigkeit beim Bereich Beamtinnen und Beamte. Für die Besoldungspolitik, wie im Rahmen von Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, ist der Bereich Beamtinnen und Beamte zuständig.

    In Wahrnehmung ihrer Aufgaben erarbeiten die Gremien für Beamtinnen und Beamte Stellungnahmen, Vorschläge, Empfehlungen zu den die Beamtinnen und Beamten betreffenden Themen der Unternehmens- und Betriebspolitik. Darüber hinaus werden auch Entschließungen/Anträge zu den die Beamtinnen und Beamten betreffenden Themen der Gewerkschaftspolitik, Besoldungspolitik, Sozialpolitik, Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik, Rationalisierung sowie beamtenrechtliche Regelungen und organisationspolitische Fragen der Beamtinnen und Beamten erarbeitet.

    Die Gremien für Beamtinnen und Beamte initiieren und beteiligen sich an der Planung und Durchführung von:

    • Versammlungen, Fachkonferenzen, Arbeitstagungen und Bildungsveranstaltungen für Beamtinnen und Beamte,
    • Maßnahmen der gewerkschaftlichen Werbung,
    • anderen gewerkschaftlichen Maßnahmen, die für Beamtinnen und Beamte bedeutsam sind.

    Bei geplanten beamtenrechtlichen Änderungen mit länderübergreifender Bedeutung können der Bereich Beamtinnen und Beamte auf Bundesebene oder die LandesbezirksbeamtInnensekretariate Maßnahmen zur Koordination und Abstimmung verlangen. Die Federführung obliegt in diesen Fällen dem Bereich Beamtinnen und Beamte auf Bundesebene.