Gemeinsam stark für Arbeitsplatzsicherung

Textilunternehmer Wöhrl beantragt Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung

wenn Beschäftigte unternehmerische Fehlentscheidungen ausbaden sollen
25.10.2016
Aktion Wöhrl

 Die Wöhrl Gruppe beschäftigt derzeit knapp 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

In der Hauptversammlung wurde beschlossen, dass der Vorstand beim Amtsgericht Nürnberg den Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens nach §270b Insolvenzordnung (InsO) stellt. Außer für die Rudolf Wöhrl AG als Obergesellschaft der Wöhrl Gruppe wird auch für die 100-%-Tochtergesellschaft Rudolf Wöhrl, das Haus der Markenkleidung GmbH & Co. KG, Nürnberg, die Eröffnung des Schutzschirmverfahrens beantragt. Der Vorstand bleibt bestehen und wird mit dem bisherigen Aufsichtsratsvorsitzende Andreas E. Mach und Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff erweitert , um die Sanierung in Eigenverwaltung durch zu führen. Die Restrukturierung soll durch Stärkung der Kapitalbasis, Sicherung der Finanzierung,  durch Senkung der Kosten und Verschlankung der Strukturen erfolgen.

 

Vom Unternehmen gibt es immer noch keine konkreten Aussagen zu den von Schließung betroffenen Häuser, obwohl die Insolvenz nicht von einem externen Sanierer, sondern in Eigenregie durchgeführt wird.

Zu behaupten, man wisse noch nicht welche Häuser geschlossen werden,  ist eine Ohrfeige für alle Beschäftigten!  Man lässt die Mitarbeiter so lange wie möglich im Unklaren.

Untermauert wird dieses Empfinden auch von der Aussage von Andreas E. Mach, Vorstandsvorsitzender der Rudolf Wöhrl AG: „Wir sind auf das Schutzschirmverfahren gut vorbereitet…“

 

Fest steht, dass das ECUC-Verfahren ausschließlich für die AG mit Sitz in der Lina-Ammon Str. in Nürnberg und für die Rudolf Wöhrl, das Haus der Markenkleidung GmbH & Co. KG beantragt wurde.

Folglich ist die Zentralverwaltung, die Häuser Nürnberg Ludwigsplatz, Nürnberg Glogauer Str., Erlangen,  Bamberg, München, Ansbach, Fürth, Augsburg, Plauen, Roth, Ingolstadt, Bayreuth, Dresden und Berlin im ESUC Schutzschirm.

Nach Aussage der Unternehmensleitung werden 6-10 Häuser innerhalb des ESUC Verfahrens geschlossen.

Was mit den anderen Filialen passiert, die in anderen Gesellschaften firmieren, ist absolut unklar!

Durchaus ist es für den Vorstand aber denkbar, dass es auch zu Schließungen oder Personalabbau innerhalb der anderen Gesellschaften kommen kann.

 

Und wieder einmal werden Missmanagement und Führungsfehler auf dem Rücken der Mitarbeiter korrigiert.

Dr. Christian Gerloff, Chief Restructuring Officer: „Durch die vorausschauende Nutzung des Schutzschirms kann Wöhrl die notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen nun wesentlich schneller und konsequenter umsetzen…“ .

 

Das Argument, die gesamte Modebranche stehe unter Druck und sei von Insolvenzen und Schließungen betroffen, im Fall Wöhrl kann man das nicht einfach so gelten lassen. Gravierende Fehler in der Unternehmensführung sind hier für die finanzielle Schieflage verantwortlich.

Dass es überhaupt so weit kommen musste, ist sehr schade, aber für viele Mitarbeiter keine Überraschung. Die Unternehmensführung wurde seit Langem von Gewerkschaftsvertretern, Betriebsräten und Mitarbeitern aufgefordert Missstände zu bekämpfen – hören wollte man sie nicht!

Somit ist auch der Satz von Andreas E. Mach, Vorstandsvorsitzender der Rudolf Wöhrl AG: „Positiv ist, dass die Eigentümerfamilie diesen Weg konstruktiv unterstützt und zu einer Partnerschaft mit einem Investor bereit ist“, kritisch zu betrachten.